Rechtliche Grundlage: Art. 30 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Identifizierungsdaten der in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften sowie die entrichteten oder eingehobenen Miet- oder Pachtzinse.
Das Institut besitzt keinerlei Immobilienvermögen.
Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ verwiesen.
Rechtliche Grundlage: Art. 30 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Identifizierungsdaten der in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften sowie die entrichteten oder eingehobenen Miet- oder Pachtzinse.
Das Institut hat seine Büroräumlichkeiten im Landhaus 12, für welche sie keine Miete zahlt.
Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ verwiesen.
Rechtliche Grundlage: Art. 4 Dekret des Ministerpräsidenten 25.09.2014
1. Um eine ständige Erfassung der Dienstfahrzeuge zu garantieren, übermitteln die öffentlichen Verwaltungen jährlich auf elektronischem Wege und veröffentlichen auf ihren institutionellen Websites die Anzahl und die Liste der Dienstfahrzeuge, die zu irgendwelchen Zweck genutzt werden, unterschieden zwischen denjenigen, die Eigentum der öffentlichen Verwaltung sind, und denjenigen, die Gegenstand eines Leasing- oder Mietvertrags sind.
Das Institut besitzt keine eigenen Fahrzeuge und hat auch keine Fahrzeuge geleast oder gemietet.
Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ verwiesen.