Rechtliche Grundlage: Art. 38 GvD Nr. 33/2013

Die Informationen zu den öffentliche Bauten (ehemaliger Art. 38 des GvD Nr. 33/2013) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Instituts.

Evaluierungsstellen und Überprüfung der öffentlichen Investitionen

Die Informationen zu den öffentliche Bauten (ehemaliger Art. 38 des GvD Nr. 33/2013) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Instituts.

Planungsakte der öffentlichen Bauten

Die Informationen zu den öffentliche Bauten (ehemaliger Art. 38 des GvD Nr. 33/2013) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Instituts.

Zeiten, Kosten und Kennzahlen für die Ausführung der öffentlichen Arbeiten

Die Informationen zu den öffentliche Bauten (ehemaliger Art. 38 des GvD Nr. 33/2013) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Instituts.

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