Zahnarztassistent:in

Beruf Lehrdauer
Zahnarztassistent:in 36 Monate

Lehrzeit: 36 Monate

Probezeit: Wird von den gesamtstaatlichen Kollektivverträgen festgelegt. Kategorie: 3 und 3S – 90 Kalendertage. Für weitere Infos kannst du dich an deine Gewerkschaft wenden.

Wochenarbeitszeit: Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, aufgeteilt auf die Fünftagewoche oder Sechstagewoche.

Jahresurlaub: 26 Arbeitstage bei einer Sechstagewoche und 22 Tage bei einer Fünftagewoche.

Freistunden (ROL):
Sechstagewoche 66 Stunden
Fünftagewoche 40 Stunden
N.B. Bei Erstanstellung nach 16.02.2024 gelten folgende Freistundenregelungen:
Ab Einstellung 32 Stunden (Abgeschaffte Feiertage)
Nach 12 Monaten 50% der ROL (jeweils Fünf- oder Sechstagewoche)
Nach 24 Monaten 75% der ROL (jeweils Fünf- oder Sechstagewoche)
Nach 36 Monaten 100% der ROL (jeweils Fünf- oder Sechstagewoche)

Monatsteile mit weniger als 15 Tagen zählen für die Berechnung von Abfertigung, 13. und 14. Monatslohn, aber nicht für das Ansammeln von Ferien- und Freistunden.

Entlohnung: Grundlage ist der Monatsbruttolohn der 3. Kategorie. Der Lehrlingslohn ist prozentuell nach Lehrjahr gestaffelt. Der Monatslohn geteilt durch 26 ergibt den Tageslohn, geteilt durch 170 den Stundenlohn.

 

ZAHNARZTASSISTENT:IN
Lohngrundlage Brutto/Monat, Kategorie 3 (ab 01.10.2024) 1.786,37 €
Lehrlingslohn
1. Lehrjahr 68% 1.214,73 €
2. Lehrjahr 80% 1.429,10 €
3. Lehrjahr 90% 1.607,73 €

Zukünftige Lohnerhöhungen Freiberufler:innen:

Ab 1. Oktober 2025 1.831,37 €
Ab 1. Dezember 2026 1.851,37 €

 

13. und 14. Monatslohn: Das 13. Monatsgehalt erhalten die Beschäftigten zu Weihnachten (Weihnachtsgeld), das 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld) innerhalb des Monats Juni jeweils im Ausmaß eines vollen Monatslohnes. Monatsteile mit mindestens 15 Tagen zählen als voller Monat.

Überstunden: Für Lehrlinge unter 18 Jahren gilt das gesetzliche Überstundenverbot. Lehrlinge und Angestellte über 18 Jahren können vom Arbeitgeber zu maximal 200 Überstunden pro Jahr verpflichtet werden, zwei Überstunden bilden die tägliche Obergrenze. Überstundenarbeit muss die Ausnahme sein und vom Arbeitgeber genehmigt werden. Eine eventuelle Weigerung, Überstunden zu machen, muss der:die Arbeitnehmer:in begründen.

Überstundenzuschlag: 15% an normalen Arbeitstagen und nachts (22-6 Uhr), 30% an Feiertagen und sonntags, 50% nachts an Feiertagen.

Abfertigung und Zusatzvorsorge: Bei Eintritt in den Laborfonds zahlt auch der Arbeitgeber den vom Kollektivvertrag vorgesehenen Beitrag in Höhe von 1,55% für den:die Arbeitnehmer:in ein. Mehr dazu in Kapitel 1 „Allgemeine Bestimmungen für Lehrlinge“ unter dem Schlagwort „Zusatzrente“.

Krankheit oder außerbetrieblicher Unfall: 100% des Gehaltes vom 1. bis zum 180. Krankheitstag. Bei schweren Erkrankungen werden 2 Monate des vom Kollektivvertrag vorgesehenen unbezahlten Wartestandes mit 50% entlohnt.

Arbeitsunfall: Voller Tageslohn für den 1. Tag, 60% des Tageslohns vom 2. bis zum 4. Tag. Ab dem 5. Tag bezahlen das Unfallgeld INAIL und Arbeitgeber zusammen, wobei durchschnittlich 75% der Tagesentlohnung erreicht werden.

Auflösung des Lehrverhältnisses: Mehr dazu in Kapitel 1 „Allgemeine Bestimmungen für Lehrlinge“ unter den Schlagwörtern „Auflösung des Lehrverhältnisses“, „Kündigung“, „Entlassung“.

Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist wird vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag geregelt und beträgt 28 Kalendertage, beginnend mit 1. oder 16. jedes Monats bei Kategorie 3/3S unter 5 Dienstjahren.

Geregelt wird das Arbeitsverhältnis der Zahnarzthelfer:innen-Lehre von den gesetzlichen Bestimmungen für Jugendliche und Lehrlinge im Allgemeinen, von den Landesabkommen vom 30.08.2012 und 09.02.2024 und vom geltenden gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vom 16.02.2024.

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