Druck- und Medientechnik: Handwerk und Industrie

Beruf Lehrdauer
Buchbinder:in 36 Monate
Medientechnologe:in Druck 48 Monate
Mediengestalter:in – digital und print
Medientechnologe:in Druckverarbeitung
Mediengestalter:in Technik
Fotograf:in
Medientechnologe:in Werbetechnik

Lehrzeitverlängerung: Sollte der Lehrling am Ende der Ausbildungswege die Qualifikation, das Berufsbildungsdiplom oder das Diplom der Staatlichen Abschlussprüfung nicht erworben haben, so kann das Lehrverhältnis um ein Jahr verlängert werden.

Probezeit: 30 effektive Arbeitstage.

Wochenarbeitszeit: 40 Stunden, aufgeteilt auf fünf oder sechs Tage.

Jahresurlaub im Sektor DRUCKHANDWERK: 180 Stunden, für Lehrlinge unter 16 Jahren 30 Kalendertage (Jugendschutz).

Jahresurlaub im Sektor DRUCKINDUSTRIE: 22,5 Arbeitstage, in Betrieben mit Sechstagewoche 27 Arbeitstage, für Lehrlinge unter 16 Jahren 30 Kalendertage (Jugendschutz).

Freistunden im DRUCKHANDWERK: Vier Tage (Ersatz für die vier abgeschafften kirchlichen Feiertage), 16 Stunden als Arbeitszeitverkürzung.

Freistunden in der DRUCKINDUSTRIE: Vier Tage im Jahr als Ersatz für die abgeschafften kirchlichen Feiertage und 66 Stunden und 40 Minuten als Arbeitszeitverkürzung.

Lehrlingslohn im Sektor DRUCKHANDWERK: Grundlage für die Berechnung des Lehrlingslohnes ist der Monats-Bruttolohn der Lohnstufe 5 (Qualifizierte:r Arbeiter:in). Für Lehrlinge, welche nach dem 1. Juli 2016 eingestellt worden sind, unterscheidet sich der Lohn ab dem 1. Lehrjahr nach Schulerfolg.

DRUCKHANDWERK
Lohngrundlage Brutto/Monat Kategorie 5 (seit 01.07.2025) 1.542,38 €
Lehrlingslohn brutto bei Schulzeugnis7,0+
1. Lehrjahr 35% 539,83 € 45% 694,07 €
2. Lehrjahr 50% 771,19 € 60% 925,43 €
3. Lehrjahr 60% 925,43 € 70% 1.079,67 €
4. Lehrjahr 70% 1.079,67 € 80% 1.233,90 €

Zukünftige Lohnerhöhungen im Druckhandwerk:

01. März 2026 1.581,74 €
01. November 2026 1.616,72 €

Lehrlingslohn im Sektor DRUCKINDUSTRIE: Grundlage für die Berechnung des Lehrlingslohnes in der Druckindustrie ist der Bruttolohn der Lohnstufe D2 für Lehrlinge in der Produktion und Lohnstufe C2 für Bürolehrlinge.

DRUCKINDUSTRIE Produktion (D2) Bürokraft (C2)
Lohngrundlage Brutto/Monat (seit 01.05.2025) 1.526,10 € 1.743,96 €
Lehrlingslohn brutto
1. Lehrjahr 45% 686,75 € 784,78 €
2. Lehrjahr 60% 915,66 € 1.046,38 €
3. Lehrjahr 70% 1.068,27 € 1.220,77 €
4. Lehrjahr 80% 1.220,88 € 1.395,17 €

Zukünftige Lohnerhöhungen in der Druckindustrie:

Produktion (D2) Bürokraft (C2)
Ab 01. Oktober 2025 1.559,92 € 1.784,84 €
Ab 01. Juli 2026 1.595,09 € 1.827,35 €

13. Monatslohn: Wird in der Regel im Dezember ausbezahlt. In der Druckindustrie wird der 13. Monatslohn in der Regel am Tag vor Weihnachten ausbezahlt.

Krankheit oder außerbetrieblicher Unfall: Vom 1. bis zum 180. Tag steht dem Lehrling Krankengeld im Ausmaß von 100% des monatlichen Lohns zu. Bei Krankheit bis zu sieben Tagen steht für die ersten drei Krankheitstage keine Entlohnung zu. Die Abwesenheit ist mit dem Krankenschein (Hausarzt:ärztin) zu belegen.

Arbeitsunfall: Wird nicht vom Hausarzt oder der Hausärztin, sondern vom Krankenhaus medizinisch betreut und bescheinigt; der:die Hausarzt:ärztin kann die Arbeitsunfähigkeit nur verlängern. Der Betrieb ist verpflichtet, die Entschädigung des INAIL auf 100% der Entlohnung zu ergänzen.

Abfertigung und Zusatzrente: Entscheidet sich der Lehrling für den „Laborfonds“, dann zahlt auch der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag ein, der vom Kollektivvertrag festgelegt ist.

Druckhandwerk: Entscheidet sich der:die Mitarbeiter:in dazu, 1% einzuzahlen, zahlt der Arbeitgeber 1,2% ein. Entscheidet sich der:die Mitarbeiter:in 2% oder mehr einzuzahlen, zahlt der Arbeitgeber 2% ein.

Druckindustrie: Entscheidet sich der Lehrling dazu, seinen persönlichen Anteil der prozentuellen Beitragszahlung des Zusatzrentenfonds auf 3% oder mehr zu erhöhen, wird auch der Arbeitgeber diesem Fonds einen Anteil in Höhe von 3% derselben Vergütung ab der jeweiligen Mitteilung an den Arbeitgeber zuteilen. Weitere Informationen dazu in Kapitel 1 „Allgemeine Bestimmungen für Lehrlinge“ unter den Schlagwörtern „Abfertigung“ und „Zusatzrente“. Bei Vorhandensein des neuen kollektivvertraglichen Zusatzlohnelementes ERC beträgt der Prozentsatz des Arbeitgeberanteils 1,4%; ansonsten beträgt der Prozentsatz des Arbeitgeberanteils ab 2023 1,7%.

Kündigungsfrist: 15 Tage beginnend am Montag nach Abgabe der Kündigung. Das Dienstverhältnis ist schriftlich zu beenden.

Geregelt wird das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge im Sektor DRUCKHANDWERK von den gesetzlichen Bestimmungen für Lehrlinge im Allgemeinen, vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag, unterschrieben am 18.11.2024, vom Landesgesetz für die Provinz Bozen vom 4. Juli 2012 Nr. 12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“ und vom Landesabkommen zur Neuregelung des Lehrlingswesens im Bereich Handwerk vom 13.12.2021.

Geregelt wird das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge im Sektor DRUCKINDUSTRIE von den gesetzlichen Bestimmungen für Lehrlinge im Allgemeinen, vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vom 19.12.2023, vom Landesgesetz für die Provinz Bozen vom 4. Juli 2012 Nr. 12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“, und vom Landesabkommen zur Neuregelung des Lehrlingswesens im Bereich Industrie vom 08.06.2022.

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